Verkaufs- und Lieferbedingungen der HelloMail Interactive GmbH
- Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen. - Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
Unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte eine angebotene Leistung aus Gründen nicht verfügbar sein, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollten wir unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und auf seinen Wunsch den gesamten Vertrag aufheben, wenn dieser aufgrund der ausbleibenden Leistung für den Kunden nicht mehr von Interesse ist und wir keinen gleichwertigen Ersatz anbieten können, den der Kunde akzeptiert.
Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar. - Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht aus-drücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.
- Entgelt
Für unsere Leistungen fallen die vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine Leistungen kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste.
Alle Entgelte sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
Unsere Entgelte werden nach Abschluss der beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt. Sofern die Leistung über mehr als einen Monat erbracht wird, werden die erbrachten Leistungen monatlich jeweils nachträglich in Rechnung gestellt.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.
Für jede Mahnung nach Verzug des Kunden werden dem Kunden angemessene Mahngebühren in Rechnung gestellt. Wir sind im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, anstelle einzelner Mahngebühren einmalig je Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
Einwendungen gegen unsere Leistungsnachweise (Reports) sind binnen vier Wochen nach Zugang zu erheben, andernfalls gelten sie als genehmigt und richtig. Dann auf jedem (!) Leistungsnachweis – ohne den Hinweis ist die Klausel nichts wert: Einwendungen gegen diesen Leistungsnachweis sind binnen vier Wochen nach Zugang zu erheben, andernfalls gilt er als genehmigt und richtig. - Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
Daten, Informationen, Dokumenten oder Grafiken (gemeinsam „Inhalte“) des Kunden, welche wir in Kampagnen verwenden sollen, haben uns spätestens ZAHL Tage vor Start der Kampagne in digitaler Form im vereinbarten Format vorzuliegen. Der Kunde überträgt uns an diesen alle Rechte, die wir zur Erfüllung des Vertrages benötigen.
Etwaig vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher der Kunde trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben.
Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Inhalten die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen.
Wenn der Kunde uns personenbezogene Daten für die Zwecke der Vertragserfüllung überlässt, z.B. Kontaktdaten von Verbrauchern, die zu Werbezwecken angesprochen werden sollen, garantiert er, dass deren vertragsgemäße Nutzung ohne Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter möglich ist. Er garantiert insbesondere, dass er nach den jeweils geltenden Anforderungen das Vorliegen der Voraussetzungen für die entsprechende Nutzung der Daten nachweisen kann (insbesondere gerichtsverwertbarer Nachweis von Einwilligungserklärungen und sog. Double-Opt-Ins). Er wird uns auf unsere Anforderung tun angemessener Frist eine angemessene Anzahl von stichprobenartigen Nachweisen überlassen. Sofern wir verpflichtet sind, das Vorliegen der Voraussetzungen einem Dritten nachzuweisen (z.B. Aufsichtsbehörde, Empfänger einer Werbemaßnahme), hat der entsprechende Nachweis unverzüglich in gerichtsverwertbarer Form zu erfolgen. Sofern nach Überlassung eine Änderung des Rechtsbestandes uns nach diesem Absatz überlassener Daten eintreten sollte (z.B. Widerruf einer Einwilligung), wird der Kunde uns unverzüglich spezifiziert informieren.
Der Kunde stellt uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter und etwaigen Bußgeldern oder Ordnungsmitteln frei, die gegen uns wegen der Verletzung einer Pflicht des Kunden aus Absatz 4 oder 5 geltend gemacht werden. Unser Freistellungsanspruch umfasst auch die angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. - Laufzeit des Vertrages
Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen: a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich; b) Der Zahlungsverzug mit einem Betrag von mehr als 2.500 Euro um mehr als 60 Tage; c) der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; d) ein Verstoß des Kunden gegen ##, der uns eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht zumutbar macht. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. - Haftung
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. - Mängelansprüche
Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. - Sonstiges
Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Ver-tragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. - Schlussbestimmungen
Abweichende mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, haben die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht getroffen. Frühere Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand werden hiermit hinfällig.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist. Dies gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist an unserem Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.